Noch heute trägt das Gemeindesiegel den Namen „VALLIS PRATO BORNI“. Der jetzige Name „Zermatt“ ist demnach aus der deutschen Übersetzung des lateinischen Ursprungs „Prato Borni“ entstanden.
Die ersten deutschen Namensbezeichnungen wurden vermutlich erstmals auf Dokumenten aus den Jahren 1495 und 1544 erwähnt. Die deutschen Namensbezeichnungen in dieser Zeit lauteten „zer mat“, „zer Mat“ oder „zur Matt“. Bis zum 19. Jahrhundert tauchen die verschiedensten Schreibweisen von „Zer Matt“ auf, erst dann einigte man sich auf die heutige Schreibweise „Zermatt“.
Geschichtliches
Im 13. Jahrhundert stand das damalige Zermatt samt seinen Einwohnern, Gütern und Allmenden unter der Oberhoheit des Bischofs von Sitten. Aus der geschichtlichen Überlieferung geht hervor, dass der Klerus seine Rechte damals an verschiedene weltliche Lehnsherren übertrug oder verpachtete. Die Bewohner von Zermatt hatten aber von jeher gewisse eigene Nutzungsrechte und Verwaltungsfreiheiten, welche sie auch unter der Knechtschaft der fremden Herren aufrecht erhalten durften. Sie hielten es daher für zweckmässig die ganze Bevölkerung samt allen Gütern, Wäldern und Allmenden in vier Viertel aufzuteilen: „Hoffero“, „Winchilmattero“, „Muttero“ und „Aroleitero“. Diese Teilung sorgte bei der Bevölkerung für Unzufriedenheit. Daraufhin legten die Viertel „Hoffero“, „Winchilmattero“ und „Muttero“ ihre Güter wieder zusammen.
Die Zwistigkeiten zwischen den Vierteln, insbesondere mit dem Viertel „Aroleitero“ dauerten weiterhin an, bis am 8. März 1555 das Urteil des Meiers der zusammengelegten Viertel den Rechtsstand festlegte. Im Verlaufe der darauffolgenden 4. Jahrhunderten gelang es immer mehr und mehr Zermattern, sich von ihren Herrschaften und Zehntenrechten loszukaufen. Der erste Loskauf geschah am 1. Dezember 1538 und brachte mehr als der Hälfte der Bevölkerung die Freiheit. Die Oberhäupter dieser 115 Familien schlossen sich am 25. Januar 1540 in der Kirche von Zermatt zur ersten Gemeinde in einem Meiertum zusammen.
Am 2. Juli 1576 bildeten weitere 35 losgekaufte Familien eine zweite Gemeinde mit denselben Statuten. Am 4. März 1579 erhoben sich die beiden Gemeinden zu einer Bauernzunft mit sorgfältig abgefassten Regeln. Auch die letzten 39 Haushaltungen, welche am 23. Dezember 1618 frei wurden, richteten nach diesen Bestimmungen am 21. Januar 1621 ihre Eigenverwaltung ein. Von nun an gab es in Zermatt drei verschiedene Gemeinden mit eigener Gerichtsbarkeit. Die aufgestellte Verfassung hatte jedoch bereits für die gesamte Talschaft, d.h. für alle drei Gemeinden Gültigkeit und blieb bis zum Jahre 1798 erhalten. Am 14. Juni 1791 verschmolzen die drei Gemeinden zu einer Einzigen. Der Akt von 1555 wurde somit aufgehoben, die Wälder, Allmenden, Alpen und Berge samt deren jagdbaren Tieren als gemeinsames, unverteiltes Gut erklärt.
Die Burgergemeinde Zermatt war aus der Wiege gehoben. Geltend waren die bisherige Verfassung vom 21. Januar 1621 und die Bauernzunftregeln vom 4. März 1579. Sieben Jahre später drangen die Franzosen unter Napoleon I ins Wallis und setzten diesem Rechtsstand ein blutiges Ende: Das ganze Gebiet des heutigen Kanton Wallis wurde Frankreich einverleibt. Erst nach dem Sturz von Bonaparte im Jahre 1814, erlangte das Wallis wieder seine Freiheit als Republik und konnte 1815 dem Bund der Eidgenossen beitreten.
Die Benutzung der Burgergüter war auch in den 1860er Jahren noch Ursache für eine Spaltung der Zermatter Burger. Um die Streitigkeiten endgültig zu schlichten, sandte die hohe Regierung des Kanton Wallis den Stadthalter von Visp nach Zermatt. Unter dessen Aufsicht schrieben die beiden Parteien am 12. Mai 1867 im Gemeindehaus das erste eigentliche Burgerreglement nieder. Das Burgerreglement wurde am 10. Mai 1914 erneuert.
Die Einwohnergemeinde
Die Munizipalgemeinden wurden vermutlich erst durch die Französische Revolution gegründet und verbreitet. Das erste Dokument der Zermatter Munizipalgemeinde (damals „Munizipalitet“ benannt) wurde am 2. Juni 1851 erstellt. Folglich war diese Rechtsform in Zermatt bereits 3 Jahre nach der Schweizerischen Bundesverfassung in Kraft getreten. Die Aufgaben der beiden Gemeinden wurden mit dem Wachstum des Dorfes immer vielfältiger und umfangreicher. Während sich die Burgergemeinde mehr und mehr zu einem Verwaltungsorgan des Burgervermögens entwickelte, entstand aus der Munizipalgemeinde die politische Gemeinde, die heute sogenannte Einwohnergemeinde. Lange Jahre standen die Burger- und Munizipalgemeinde unter derselben Verwaltung. Jedoch wurden die Belange der Burgergemeinde unter dem Eindruck der Wachstumssteigerung immer differenzierter. Deshalb trennte sich diese 1969 von der Munizipalität, um eine eigene Verwaltung einzurichten.
Wappen
Das Wappen der Gemeinde Zermatt stellt einen gelben Löwen dar, der auf zwei von drei Hügeln steht. Das Wappentier ist von zwei fünfzackigen Sternen flankiert. Die Hintergrundfarbe ist in rot gehalten. Die sinnbildliche Kraft des Löwen fand seit jeher in den verschiedensten Wappen ihren Niederschlag. Es wird vermutet, dass der Zermatter Löwe als Zeichen der Bezirkszugehörigkeit aus dem Wappen der Vespia Nobilis (Bezirkshauptstadt Visp) „geliehen“ worden ist.